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LUXEMBURG

Rechte von trans Menschen

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FOTO: MANNSCHAFT.COM

mannschaft.com17.9.2018

Auch Deutschland braucht eine menschenrechtskonforme Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität, fordert der LSVD.

Das Parlament in Luxemburg hat am Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfahren zur Änderung von Namen und Personenstand stark vereinfacht wird. Zukünftig muss lediglich ein Antrag beim Justizministerium eingereicht und unkompliziert glaubhaft gemacht werden, dass der Wunsch nach einer Änderung des Namens und Personenstands begründet ist. 57 von 60 Abgeordneten votierten für das Gesetz, Abgeordnete der rechtspopulistischen Alternativen Demokratischen Reformpartei stimmten mit Nein.

In Deutschland verlangt das deutsche „Transsexuellengesetz“ noch immer zwei Gutachten und einen sogenannten Alltagstest, damit man Personenstand und Vornamen ändern kann. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht für diese Verfahren keine Notwendigkeit und sagt: Selbstbestimmungsrecht ist der Fokus. Über die eigene Geschlechtsidentität könne nur jeder Mensch selbst Auskunft geben, so die Ministerin. Vor ein paar Wochen erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO, dass trans Menschen nicht mehr als krank gelten sollen.

"Den Worten müssen Taten folgen"

Die Entscheidung in Luxemburg wird von Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), begrüßt. Der LSVD fordert auch für Deutschland „eine menschenrechtsorientierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität. Selbstbestimmung und die tatsächliche Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten müssen endlich rechtlich anerkannt werden. Im Koalitionsvertrag verspricht die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Diesen Worten müssen nun auch Taten folgen.“ (Das ist die aktuelle Situation in der Schweiz.)

Vornamens- und Personenstandsänderung sollten nach LSVD-Vorstellungen künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Dabei sei auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht zu beachten. Entgegen bestehender Pläne aus dem Innenministerium sollte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der einzuführende dritte positive Geschlechtseintrag allen Personen offensteht, so Engels.

Der LSVD unterstützt die Kampagne der Bundesvereinigung Trans*: Gleiches Recht für jedes Geschlecht! – Stoppt Seehofers Gesetzentwurf zur dritten Option! Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung jetzt!

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